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Wer etwas Erfahrung auf dem Gebiet der Wohneigentumsverwaltung hat, weiß, warum der Staat Sie als Eigentümergemeinschaft nach dem WEG (Wohneigentumsgesetz) verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen

WE-VerwaltungEs könnte sogar jemand aus der Eigentümergemeinschaft sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Verwalter ständig steigen. Hier seien beispielsweise nur die Punkte "Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft", "Energiepass" oder "Novelle zum WE-Recht" genannt

Ein "Nebenbei - Verwalter" kann den vielfältigen Anforderungen inzwischen kaum noch gerecht werden und begibt sich dabei mitunter noch in Gefahr, für Versäumnisse haftbar gemacht zu werden. Schon bei kleineren Wohnanlagen kann einem das ganz schnell über den Kopf wachsen

Hier kommt die professionelle Verwaltung ins Spiel. Ein Verwalter kann und muss eine hochwertige Betreuung der Eigentümer durch außergewöhnliches Engagement und ständige Weiterbildung in allen Bereichen sichern.

Auch ist das WEG sehr umfangreich und muss korrekt umgesetzt werden.
Die Kenntnis dieser Vorgaben erfordert Kenntnis des Gesetzestextes und der dazugehörigen Urteile und Kommentare. Wir verwalten Ihr Objekt rechtssicher und unter korrekter Einhaltung aller Bestimmungen, die sich aus dem Wohneigentumsgesetz, dem BGB, dem Mietrecht und aus fiskalischer Sicht ergeben.
Wir unterstützen Sie bei Vermietung und Verkauf, stellen Ihnen unentgeltlich rechtssichere Mietverträge und Übergabeprotokolle zur Verfügung und beraten Sie nach besten Kräften, wenn nötig mit Hilfe externer Spezialisten in allen Ihren Fragen rund um die Immobilie.



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