Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie gelten in Bayern weiterhin starke Einschränkungen und strikte Vorgaben in Bezug auf die Abhaltung von Eigentümerversammlungen, welche grundsätzlich erst seit dem 22.06.2020 wieder möglich sind (nicht zu verwechseln mit privaten Gaststättenbesuchen). Insbesondere der Veranstalter (also wir) wird hier stark in die Verantwortung genommen.
Trotz der Lockerungen besteht natürlich dennoch ein Risiko. Bei Versammlungen ist das Verwaltungspersonal durch den doch umfangreichen Kontakt auf Versammlungen als Überträger prädestiniert, zu den gesundheitlichen Gefahren kommen noch die wirtschaftlichen Risiken, wenn Verwalter oder Teilnehmer in Quarantäne gezwungen werden.
Deswegen werde ich dieses Jahr Eigentümerversammlungen mittels Anmietung geeigneter Räumlichkeiten und unter Einhaltung vorgegebener Hygieneanforderungen bei denjenigen Gemeinschaften durchführen, in denen dringender Diskussionsbedarf besteht und/oder wichtige Entscheidungen anstehen.
Bei Eigentümergemeinschaften, in welchen nach meinem Kenntnisstand keine Entscheidungen anstehen, möchte ich dem Rat unseres Verwalterverbandes zu sogenannten „Ein-Mann-Behelfs-Versammlungen“ als praktikable Ausnahmelösung folgen, sofern innerhalb der WEG dafür Verständnis besteht. Das ist nach meinen bisherigen Erfahrungen aber überwiegend der Fall.
So soll laut Verband durch das Hilfsmittel der Ein-Mann-Versammlung die Liquiditätssicherung der WEG gewährleistet bleiben sowie eine rechtssichere Steuererklärung und eine korrekte Mieterabrechnung ermöglicht werden. Dabei soll die Tagesordnung gemäß der Handlungsempfehlung des VDIV auf das Nötigste reduziert werden. Bei der „Ein-Mann-Versammlung“ sollen die Eigentümer den Hausverwalter bevollmächtigen, ihre Interessen auf dieser Versammlung zu vertreten. So kann die Jahresabrechnung 2019 genehmigt, der Wirtschaftsplan 2020 verabschiedet und ggf. weitere nötige Punkte beschlossen werden. Die Behelfsversammlung ist dann beschlussfähig, wenn die Vertreter von mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteilen eine Vollmacht an den Hausverwalter erteilt haben.
Ich hoffe, dass die Situation sich bald bessern und Normalität einkehren wird. Bis dahin versuchen wir flexible und gangbare Lösungen z. b. durch direkte (E-Mail) Kommunikation für unsere Kunden zu finden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Update: Ab 01.11.2020 sind Versammlungen aller Art untersagt.