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Es ändert sich sehr vieles - nachfolgend ein Überblick über grundlegende Veränderungen, die das WEMoG mit Inkrafttreten zum 01.12.2020 bereithält:

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Unsere Vorgehensweise nach Lockerung der Infektionsschutzverordnung am 22.06.2020:

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Amtszeit des Verwalters dauert fort. Wirtschaftsplan gilt fort. Sonderregelungen zum WEG wegen der Corona-Krise sind befristet

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Für Immobilienverwalter gelten erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen.

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