Es ändert sich sehr vieles - nachfolgend ein Überblick über grundlegende Veränderungen, die das WEMoG mit Inkrafttreten zum 01.12.2020 bereithält:
Unsere Vorgehensweise nach Lockerung der Infektionsschutzverordnung am 22.06.2020:
Amtszeit des Verwalters dauert fort. Wirtschaftsplan gilt fort. Sonderregelungen zum WEG wegen der Corona-Krise sind befristet